Abtreibungskommission: Keine Angst vor dem Bundesverfassungsgericht

Schwangerschaftsabbruch legalisieren

22.04.2024

Prof. Dr. Liane Wörner
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MÜNCHEN. Ein führendes Mitglied der Ampelkommission für „reproduktive Selbstbestimmung“ hat die Bundesregierung zu einem schnellen Handeln in Sachen Abtreibung angemahnt. „Wir sehen einen dringenden Handlungsbedarf. Deutschland hinkt zum Beispiel mit Blick auf das Völker- und Europarecht hinterher, wenn es jetzt keine Anpassungen vornimmt“, sagte die Strafrechtsprofessorin Liane Wörner der Apotheken-Umschau.



Die Kommission war zu dem Ergebnis gekommen, dass Deutschland die Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen definitiv legalisieren müsse. Außerdem könne die Regierung Abtreibung bis zur 22. Schwangerschaftswoche legalisieren. Erst ab diesem Zeitpunkt müsse eine Abtreibung strafbar bleiben, wenngleich es Ausnahmen geben müsse (1000plus-News berichtete).



Mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht, das in seiner bisherigen Rechtsprechung einem solchen Vorstoß stehts eine Absage erteilt hatte, sagte Wörner: „Die Möglichkeit, dass sich das Bundesverfassungsgericht wie schon 1993 erneut mit der Frage beschäftigt, besteht. Die Situation heute ist aber eine vollständig andere. Auch die völker- und europarechtliche Ausgangslage ist heute eine andere. Die WHO oder die Istanbul-Konvention haben sich deutlich für die Menschenrechte und die Nichtdiskriminierung von Frauen ausgesprochen.“ Das Bundesverfassungsgericht müsse sich „sich völkerrechts- und europarechtsfreundlich verhalten“.



Wie das Onlinemagazin Corrigenda berichtet hatte, hat auch ein weiteres führendes Mitglieder der Abtreibungskommission, die stellvertretende Koordinatorin der Arbeitsgruppe 1,Frauke Brosius-Gersdorf, geäußert, das Bundesverfassungsgericht würde heute. Nicht mehr so entscheiden. Die Überzeugungskraft dieser Entscheidungen sei „überschaubar“. Das Magazin resümierte: „Das klang wie eine Aufforderung an die Bundesregierung, entsprechende Gesetzesvorhaben zu lancieren, nach dem Motto: Macht mal, denn das Bundesverfassungsgericht wird euch Recht geben.“

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