Bischof Hanke: Lobby-Abtreibungs-Gesetzentwurf verletzt Verfassung

Bistum Eichstätt

29.10.2024

Bischof Gregor Maria Hanke
Bischof Gregor Maria Hanke Copyright by IMAGO / Friedrich Stark

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke OSB äußerte sich entschieden gegen den Gesetzentwurf zur Abtreibungsliberalisierung, der von 26 Lobby-Organisationen, darunter „pro familia“, Deutscher Frauenrat und Amnesty International, vorangetrieben wird, wie die katholische Nachrichtenagentur CNA Deutsch berichtet.

1000plus-News berichtete über den Gesetzentwurf, der explizite Passagen enthält, durch die Pro-Life-Beratungen im Schwangerschaftskonflikt als „Nötigung“ strafrechtlich verfolgt werden könnten. Paragraf 218 StGB soll dabei nicht aufgehoben, sondern neu geregelt werden.

Laut Hanke verstößt der Vorschlag gegen die Verfassung, die das Recht auf Leben auch für ungeborene Menschen schützt, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1993 festgelegt habe. 

„Auch staatlicherseits hat das Bundesverfassungsgericht 1993 eindeutig festgehalten, dass das grundgesetzlich geschützte Recht auf Leben auch für ungeborene Menschen gilt,“ so Hanke.

Der Entwurf, der den gesetzlichen Rahmen zugunsten der „reproduktiven Gesundheit“ ändern will, sieht vor, eine neue Schutzvorschrift für Schwangere einzuführen, die das Leben und die körperliche Unversehrtheit umfassen soll. 

Bischof Hanke betonte dabei, dass die katholische Kirche den Schutz ungeborenen Lebens als nicht verhandelbar betrachtet. Papst Franziskus habe wiederholt betont, dass das menschliche Leben von Anfang an einen unveräußerlichen Wert besitze und dessen Schutz Priorität habe.

Aus der Perspektive der Kultur des Lebens von 1000plus stellt der aktuelle Gesetzentwurf zur weiteren Abtreibungsliberalisierung eine beunruhigende Bedrohung für das Recht auf Leben ungeborener Kinder dar. 

Die geplante Neuregelung, die Pro-Life-Beratungen möglicherweise als „Nötigung“ kriminalisieren könnte, widerspricht nicht nur dem Engagement von 1000plus für den Schutz des Lebens, sondern erschwert auch den Zugang zu beratender Unterstützung, die Frauen in Krisensituationen dringend benötigen.

Bischof Gregor Maria Hanke und die katholische Kirche unterstreichen ebenfalls die Unantastbarkeit des Lebens von Anfang an und stehen mit dieser Haltung im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht, das 1993 das Recht auf Leben auch für ungeborene Menschen bestätigt hat.

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Straftat Nötigung? In meiner Zeit als Pro-life-Beraterin habe ich eine Frau betreut, die mich sehr oft in der Früh angerufen hat zu Hause und, die ich immer wieder trösten und aufbauen durfte. Das ging bis zur Geburt. Ich habe mir ihr Dankschreiben aufbewahrt. Das Kind ist jetzt schon erwachsen und wurde von der Familie geliebt. Die Frau wollte eigentlich nicht abtreiben, aber es fehlte an einem Betrag unter 100 Euro, um monatlich über die Runden zu kommen. So sieht Nötigung aus!

 

 

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