Bundestag hebt Altersgrenze für „Pille danach“ nach Vergewaltigung auf
Neues Gesetz von SPD, Grünen und FDP
BERLIN. Der Bundestag hat am Freitag die Altersgrenze für die Kostenübernahme der „Pille danach“ nach einer Vergewaltigung durch die Krankenkassen aufgehoben, wie die Tagesschau berichtet.
Nach der bisherigen Regelung zahlen die Krankenkassen die „Pille danach“ nur bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. Künftig entfalle diese Altersgrenze in allen Fällen, in denen es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung gebe. Die Änderung wurde in das geplante „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ aufgenommen, auf das sich SPD, Grüne und FDP geeinigt hatten.
Unter der „Pille danach“ versteht man ein hochdosiertes Hormonpräparat, welches den Eisprung verschieben soll, sodass es nicht zu einer Befruchtung kommen kann. Durch ihren Einfluss auf den Hormonhaushalt der Frau kann die „Pille danach“ verschiedene Nebenwirkungen haben. Beispielsweise können Zyklusunregelmäßigkeiten, Übelkeit und Unterleibsschmerzen auftreten.
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