Finale Abstimmung über Ampel-Gesetz zur „Gehsteigbelästigung“ diesen Freitag
Ordnungsstrafe von bis zu 5.000 Euro
Am kommenden Freitag wird der Deutsche Bundestag abschließend über den eingebrachten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ entscheiden, wie die katholische Wochenzeitung Die Tagespost berichtet.
Konkret geht es bei der Gesetzesänderung auch um das Verbot von Gebetswachen und Demonstrationen von Lebensrechtlern, etwa vor Abtreibungspraxen. Lebensrechtlern, die sich im Umkreis von 100 Metern einer solchen Einrichtung zum Beten nähern, droht eine Ordnungsstrafe von bis zu 5.000 Euro.
Das Online-Magazin Corrigenda hat das neue Gesetz der Ampel-Regierung genau analysiert.
Mehr zu diesem Thema
-
Geplante Legalisierung der Abtreibung: Verfassungsbruch beim Lebensschutz?
Union sieht Klärungsbedarf
Weiterlesen about Geplante Legalisierung der Abtreibung: Verfassungsbruch beim Lebensschutz?
-
Kampagne mit Linksextremisten: „Abtreibung legalisieren – jetzt“
Sie trommeln fürs Totmachen
Weiterlesen about Kampagne mit Linksextremisten: „Abtreibung legalisieren – jetzt“
-
Grünen-Kanzlerkandidat Habeck: „Abtreibung gehört nicht ins Strafrecht“
Bewerbungsrede
Weiterlesen about Grünen-Kanzlerkandidat Habeck: „Abtreibung gehört nicht ins Strafrecht“
Hinterlassen Sie Ihre Meinung
Kommentare
Bisher keine Kommentare