Frankreichs Premierminister Bayrou will Palliativmedizin von Euthanasie trennen

Förderung der Palliativmedizin

29.01.2025

François Bayrou
François Bayrou Copyright by IMAGO / NurPhoto

Premierminister François Bayrou strukturiert die Sterbehilfe-Gesetzgebung neu. Statt einer gemeinsamen Regelung plant er zwei separate Gesetze: eines zur Förderung der Palliativmedizin und ein weiteres zur Euthanasie. Damit weicht er von Präsident Emmanuel Macrons ursprünglichem Vorhaben ab, berichtet die Tagespost.

Der Entwurf der französischen Regierung vom März 2024 stellte die Gegner einer Legalisierung von assistiertem Suizid und Sterbehilfe vor die schwierige Wahl, entweder sowohl die Sterbehilfe als auch den Ausbau der Palliativmedizin abzulehnen oder beides zu akzeptieren. So sah er vor, dass Erwachsene Euthanasie beantragen können, wenn sie unheilbar krank sind und ihre Schmerzen nicht gelindert werden können. Innerhalb von zwei Wochen sollten sie eine Entscheidung erhalten. Die tödlichen Medikamente müssten, wenn möglich, selbst eingenommen werden, wie die Zeit berichtet. 

Die Aufteilung des Gesetztes soll nun dazu führen, dass die die Palliativversorgung unabhängig von der Frage der Euthanasie verbessert werden kann. Der Hintergrund: Eine Senatskommission stellte 2021 fest, dass nur ein Drittel der Patienten in Frankreich Zugang zu Palliativmedizin hat. Viele Palliativmediziner warnen davor, Euthanasie vorschnell als Lösung für eine schlechte medizinische Versorgung zu sehen. Parallel zur Palliativgesetzgebung soll ein zweites Gesetz zur Euthanasie erarbeitet werden.

Linke Politiker und Befürworter des ursprünglichen Vorschlags kritisieren Bayrou und werfen ihm vor, Macron zu unterlaufen.

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