Oberster Gerichtshof von Georgia setzt Pro-Life Gesetz wieder in Kraft

„Heartbeat“-Gesetz

08.10.2024

Postkarte aus Georgia, USA
Postkarte aus Georgia, USA Copyright by IMAGO / Dreamstime

Der Oberste Gerichtshof von Georgia hat am Montag das Gesetz zum Schutz ungeborener Kinder mit nachweisbaren Herzschlägen vorübergehend wieder in Kraft gesetzt, wie Live Action berichtet. Dies geschah im Rahmen eines Berufungsverfahrens des Bundesstaates gegen ein früheres Urteil, das das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte.

Der „Living Infants Fairness and Equality (LIFE) Act“, der 2019 von Gouverneur Brian Kemp unterzeichnet wurde, trat nach dem Fall Roe v. Wade 2022 in Kraft und verbietet Abtreibungen ab einem Herzschlag, der in der Regel nach etwa sechs Wochen festgestellt werden kann.

Ende September dieses Jahres hat Richter Robert McBurney vom Fulton County Supreme Court das Gesetz für verfassungswidrig erklärt (1000plus-News berichtete).

Er argumentierte, dass das Recht auf Abtreibung durch den Schutz von Freiheit und Privatsphäre in der Verfassung des Bundesstaates garantiert sei. Infolge seines Urteils wurden Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche wieder erlaubt.

Laut einer Sprecherin der National Abortion Federation konnten viele Abtreibungskliniken in Georgia ihren Betrieb schnell wieder aufnehmen. Der Generalstaatsanwalt von Georgia, Chris Carr, legte unmittelbar nach McBurneys Entscheidung Berufung ein und forderte die Wiedereinsetzung des Gesetzes. Er betonte, dass der „LIFE Act“ verfassungskonform sei.

„Es gibt nichts rechtlich Privates daran, das Leben eines ungeborenen Kindes zu beenden“, erklärte der Staat in seinem Berufungsschreiben. Auch Clare Bartlett von der Georgia Life Alliance begrüßte die Entscheidung des Supreme Court und betonte, dass der Schutz des ungeborenen Lebens Vorrang habe: „Es geht darum, die Schwächsten zu schützen, die sich nicht selbst verteidigen können“.

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