Polen: Abtreibung bleibt zum Schutz des Kindes verboten
„Entkriminalisierung“ gescheitert
![Neugeborenes (Symbolbild)](/sites/default/files/styles/16_10_mobile_large/public/images/imago0082940744h.jpg?h=f2fcf546&itok=DTO015Sw)
WARSCHAU - Die von den Progressiven propagierte Gesetzesnovelle zur Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung ist im polnischen Parlament mit knapper Mehrheit abgelehnt worden, wie das Portal kath.net berichtet.
Bei einer Abstimmung im Sejm in Warschau am vergangenen Freitag stimmten 218 Abgeordnete gegen die Vorlage, 215 dafür. Abgeordnete des christdemokratischen Parteienbündnisses „Dritter Weg“ (Trzecia Droga), die in einer Koalition die linksliberale Regierung Donald Tusk mittragen, stimmten gegen die Novelle, darunter auch Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz von der Bauernpartei.
Damit ist in Polen eine Abtreibung auch weiterhin nur nach einer Vergewaltigung oder in Folge von Inzest erlaubt sowie wenn das Leben der Schwangeren durch Fortsetzung der Schwangerschaft in Gefahr ist.
Ein für die politische Linke wichtiges Projekt ist damit im Parlament durchgefallen. Mit „Wut und Enttäuschung“ beschrieb die Rzeczpospolita die Stimmung in den regierenden Parteien Bürgerkoalition (KO) und Linken nach der gescheiterten Abstimmung.
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