Trotz Anhörung: Wohl kein Beschluss von Abtreibungslegalisierung mehr in dieser Legislatur
Debatte um den Lebensschutz-Paragrafen §218 StGB
BERLIN. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat am Mittwoch eine öffentliche Anhörung zu einem Gesetz beschlossen, das Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen legalisieren würde. Als Termin für die öffentliche Anhörung wurde der 10. Februar 2025 gewählt. Ohne Sondersitzung des Bundestags oder andere Sonderregelungen wird der Gruppenantrag zur Legalisierung von Abtreibung vor der Bundestagswahl somit nicht mehr beschlossen werden, berichtet das Onlinemagazin Corrigenda.
Damit überhaupt über den Anhörungsantrag diskutiert werden konnte, musste ein Antrag der Union scheitern, der die Abberufung des entsprechenden Tagesordnungspunktes hätte bewirken sollen. Dieser Antrag wurde dem Bericht zufolge auch abgelehnt – und zwar auch mit Stimmen von zwei der drei anwesenden AfD-Mitglieder.
Also hatten es SPD, Grüne und das einzige Linksparteimitglied im Ausschuss schon einmal weiter geschafft als vor zwei Wochen. Der Ausschuss diskutierte, und zwar mehrere Stunden lang – inklusive einer einstündigen Pause mit Beratung der Obleute. Ziel der linken Parteien war es, dass der Gesetzesentwurf ohne Anhörung direkt in die 2. Lesung geht und beschlossen wird. Das wäre schon an diesem Freitag möglich gewesen.
Die Unionsmitglieder, die die gegenwärtige Gesetzes- und Straf-rechtslage zum Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten wollen, änderten daraufhin ihre Taktik und stellten einen Antrag auf Anhörung. Dieser wurde fast einstimmig angenommen.
Als Termin für die öffentliche Anhörung wurde der 10. Februar 2025 gewählt. Ohne Sondersitzung des Bundestags oder andere Sonderregelungen wird der Gruppenantrag zur Legalisierung von Abtreibung vor der Bundestagswahl somit nicht mehr beschlossen werden.
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