UN kritisiert „Selbstbestimmungsgesetz“ scharf
„Es fehlen die erforderlichen Schutzmaßnahmen“
BERLIN - Seit dem 1. November genügt nun eine einfache Erklärung auf dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern, wie die katholische Wochenzeitung Die Tagespost berichtet.
Grund dafür ist das neue sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“.
Vorherige Beschränkungen wie medizinische oder psychologische Gutachten zum Schutz der Allgemeinheit wie der Betroffenen fallen weg.
Die Vereinten Nationen kritisierten das Gesetz. UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, zeigte sich besorgt über die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes auf Frauen und Minderjährige.
„Dem Gesetz zur Selbstbestimmung des Geschlechts fehlen die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um den Missbrauch des Verfahrens durch Sexualstraftäter und andere Täter von Missbrauch und Gewalt zu verhindern, auch in Räumen, die nur von Personen eines Geschlechts genutzt werden“, erklärte Alsalem.
Diese Regelung wird auch von Vertretern einer Kultur des Lebens kritisch betrachtet.
Ein zentrales Anliegen von 1000plus ist der Schutz und die Förderung der weiblichen Würde, vor allem im Zusammenhang mit schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen und Minderjährigen.
Die Sorge der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem unterstreicht diese Perspektive, indem sie auf mögliche Risiken für Frauen hinweist, die durch den Wegfall spezifischer Schutzmaßnahmen nun verstärkt Gewalt und Missbrauch ausgesetzt sein könnten.
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