Verfassungsschutz: Keine Überwachung von Lebensrechtlern

Domain von Ehemann der AfD-Politikerin Beatrix von Storch

26.11.2024

Verfassungsschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz Copyright by IMAGO / sepp spiegl

Berlin - Die Debatte um eine Domainabfrage durch den Verfassungsschutz sorgt für Aufregung, wie die katholische Nachrichtenagentur CNA Deutsch berichtet. Im Fokus steht die Webseite „entscheidung-fuers-leben.de“, die von Sven von Storch, Ehemann der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, registriert wurde. Der Verfassungsschutz verneint, dass Lebensschutz der Grund für die Maßnahme gewesen sei.

Nach einem Schreiben des Verfassungsschutzes vom 6. November, das der Jungen Freiheit vorliegt, seien „tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren“ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Anlass für die Abfrage gewesen. Eine genaue Begründung blieb aus.

Die Lebensschutz-Seite ist mittlerweile offline. Laut Verfassungsschutz falle der Einsatz für den Schutz ungeborenen Lebens nicht in seinen gesetzlichen Auftrag. Offen bleibt, ob die Abfrage im Rahmen einer größeren Maßnahme erfolgte, etwa durch Verlinkungen auf beobachtete Seiten. 

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