So können Sie Unterschriften sammeln:

Einfach den Unterschriftenbogen herunterladen und Unterschriften sammeln.

Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

Hinterlassen Sie Ihre Meinung

Kommentare

Die Gesellschaft mit ihrer gebeutelten, aber kreativen und leistungsfreudigen Wirtschaft, wird die Unterstützung werdender Mütter in die Hand nehmen müssen, wenn die Familie nicht mehr den nötigen Schutz bietet. Es braucht neue Gemeinden für Mütter, Eltern, Kinder, Alte, die auf dem freien Markt untergehen würden und die sich gegenseitig helfen können.

1
1 votes with an average rating of 1.

Jedes Leben ist von Gott gewollt. Unsere Kinder sind ein Geschenk Gottes und wir brauchen sie.

1
1 votes with an average rating of 1.

Das ungeborene Leben muss geschützt werden.

1
1 votes with an average rating of 1.

Bravo Kristijane - Bog Te blagoslovio!
Lieber Kristijan, bin voll und ganz Deiner Meinung!

1
1 votes with an average rating of 1.

ich war in der gleichen Situation, wir hatten schon zwei Kinder, dann schwanger mit dem Dritten. Damals war ich feige, hab die Entscheidung an meine Frau abgedrückt. Was bin ich heute froh über ihren Willen und ihre Entscheidung, was würde mir heute mein drittes geliebtes Kind (heute 28) fehlen. Nicht auszudenken.

3
3 votes with an average rating of 1.