Petition

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

64.935 Unterzeichner

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

Weil ich lebe und die anderen Kinder sollen alle auch leben dürfen!

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Kinder brauchen Schutz, so wie jeder Mensch. Ungeborene sind der schützenswerteste Schatz!

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Es gibt KEINE Begründungen, Argumente oder Umstände, die rechtfertigen könnten, dass ein Mensch einen anderen Menschen töten darf oder seine Zustimmung geben darf, dass ein anderer, der meint, befugt zu sein, einen Menschen tötet, und sei dieser noch so klein. Derjenige, der das tut, zieht Gottes Zorn auf sich und andere herab, denn Gott hatte diesen kleinen Menschen im Mutterleib dieser Frau gewollt und hatte einen wunderbaren, sehr liebevollen Plan mit diesem kleinen Menschen. Und Gott läßt Seiner nicht spotten. Früher -oder später- wird großes Unglück die Folge sein.
Vergelte Ihnen Gott, Herr Aufiero und Ihr ganzes Team, Ihre Arbeit und Mühen für das Leben!

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Weil Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland untergraben werden, wenn nicht alles Menschenmögliche getan wird, entstehendes Leben zu schützen. Dies geschieht - neben persönlicher Beratung und Begleitung - ganz wesentlich durch eine entsprechende Gesetzgebung und durch das öffentliche Meinungsklima. Für beides ist die Politik wesentlich mitverantwortlich.
Der Schutz des Rechts auf Leben, insbesondere der Schutz des Lebens der Schwächsten ist ein unverhandelbarer Verfassungsgrundsatz.

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