Petition

Petition Barometer Keine Abtreibung bis zur Geburt

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

65.087 Unterzeichner

65 % von 100.000

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

Ich empfinde es als unfair einem Kind das Leben zu nehmen das sich überhaupt nicht wehren kann und einer Abtreibung schutzlos ausgeliefert ist. Einer Schwangeren in Not sollte Hilfe zu kommen, anstatt eine Entscheidung zu zustimmen die niemals wieder Rückgängig gemacht werden kann und die sie vielleicht später bereut.

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Jedes Kind, auch das ungeborene hat ein Recht auf Leben. Jedes Kind ist ein Geschöpf Gottes und wir haben nicht das Recht es zu töten.

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Mit einem Partner, der einen nötigt (oft aus egoistischen finanziellen Gründen) das gemeinsame Kind töten zu lassen, wird man nicht dauerhaft glücklich werden.

Es ist besser sich für sein Kind zu entscheiden als ein Leben lang diese Entscheidung zu bereuen.

Schwierige aktuelle Lebensumstände werden sich verbessern. Aber dann wird es zu spät sein. Man kann in der Schwangerschaft nicht auf Pause drücken. Das Kind ist tot.

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Gott schenkt uns das Leben, nur ER allein darf es nehmen! Jedes Kind ist einzigartig, unendlich geliebt und von Gott gewollt, ER hat einen großartigen Plan für jeden Einzelnen! Jedes Leben ist Heilig!

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Auch DU wärst heute vielleicht nicht am Leben…
Um diese Leben, die hilflos ausgeliefert sind, muss gekämpft werden!
Für jede scheinbar ausweglose Situation der Mütter gibt es eine Lösung.
Danke für die Beratungsstellen!

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