Petition

Petition Barometer Keine Abtreibung bis zur Geburt

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

65.089 Unterzeichner

65 % von 100.000

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

Kinder müssen immer willkommen sein

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Weil ich aus meiner Seelsorge-Praxis erfahren habe, wie Abtreibungungen Persönlichkeiten und Familien zerstören. Ohne Hilfe hätten einige nicht den Weg gefunden zu einer neuen Lebensgestaltung. Projekte "Frühe Hilfen, die ich als Vorstand des CJD mit initiert habe (Essen,Kiel u. a.) sind für viele zum Hoffnungszeichen geworden.
Die WERTE Würde und Leben sind Basiswerte unserer Gesellschaft. Nur weil ein nicht geborener Mensch keinen Anwalt beauftragen kann, dürfen wir ihn nicht rechtlos stellen. Eine Gesellschaft ohne gelebte Werte ist eine wertlose Gesellschaft.
An der Frage: Wie gehen wir mit Kindern um und mit den hilfsbedürftigen Alten? Der Schutz des Lebens am Anfang und am Ende ist der Prüfstein für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und hat Vorbildfunktion für die nachwachsende Generation.

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Ich finde, dass Frauen viel zu sehr unter Druck gesetzt werden und die Männer genauso zur Verantwortung herangezogen werden müssten , damit Frauen den Mut haben zu einem Kind zu stehen.

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Ich kenne einige Frauen persönlich, die mit ihrem „ja“ zur Abtreibung nie fertig geworden sind und mehrfach auch später keine zweite Chance bekamen zur Erfüllung ihres Kinderwunsches!!!

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