Petition

Petition Barometer Keine Abtreibung bis zur Geburt

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

65.085 Unterzeichner

65 % von 100.000

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

Weil jedes Leben heilig ist von der Zeugung an. Und weil wir Gesetze und Einrichtungen dringend brauchen, die dem Schutz des Lebens und der Unterstützung der Mütter und Väter dienen. Damit sie ja sagen können zum Kind.

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Es ist wert, um jedes einzelne Leben zu kämpfen. Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, leben zu dürfen.

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Das Menschliche Leben ist heilig & Kinder sind ein Geschenk Gottes. Wir aber opfern lieber unsere Kinder auf dem Altar der Bequemlichkeit!

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Kinder sind wichtig für unser Land, wir sehen es am "Fachkräftemangel", es fehlen überall Menschen. Ich bin für Migration, aber sie kann das nicht ganz auffangen, und wir brauchen doch auch eine "Willkommenskultur" für Babys, für unangekündigte, ungeplante Schwangerschaften. Das darf doch kein Problem sein - es gibt so viel Unterstützung für Kinder und Familien. Ein Familienministerium muss das als Aufgabe sehen, und nicht, wie sie die "Hemmnisse" für Abtreibungen beseitigen kann.

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Weil Kinder ein Geschenk Gottes und unsere Zukunft sind...

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