Petition

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

Liebevolle Begleitung öffnet Perspektiven und kann Entscheidungen mit schmerzvollen Folgen verhindert. FÜR das Leben, FÜR die Frau, FÜR das Kind!

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Hilfe statt Abtreibung!

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Den richtigen Zeitpunkt für ein Kind wird es nie geben. Uns fällt aus Angst vor der Verantwortung immer etwas ein, um den Kinderwunsch herauszuzögern. Vielleicht soll eine Schwangerschaft eintreten, damit wir über unseren Schatten springen und mit der neuen Verantwortung selbst über uns hinauswachsen können und durch das Eltern sein selbst überhaupt erst richtig erwachsen werden können. Ich habe zwei Wunschkinder und habe dennoch selbst kurz vor der Geburt gezweifelt, ob ich das wirklich so kann und will. Diese Zweifel sind, glaube ich, ein ganz normaler Prozess, ähnlich wie z.B. Prüfungsangst. Und doch geht man zur Prüfung, schafft seinen Abschluss und ein erfogreiches Leben. Ein Kind ist, denke ich, genauso eine Aufgabe und Prüfung, die jeder schaffen kann und die das eigene Leben bereichert.
Ich finde es sehr wichtig, dass Frauen und besonders Paaren diese Sichtweise ermöglicht wird und sie in diesen Zweifeln über die Schwangerschaft nicht vor sich selbst weglaufen, nur weil sie es noch nicht besser wissen.

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Jedes Kind hat ein Recht zu leben!

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Frauen müssen wissen, dass sie nicht alleingelassen sind, wenn sie sich für das Leben ihres Kindes entscheiden wollen! Hier geschieht viel zu wenig Aufklärungsarbeit! Die psychischen Folgen für die Frauen sind langlebig und für viele im Vorfeld nicht bekannt! Es gibt außerdem andere Möglichkeiten außer Abtreibung, wenn man nach der Geburt wirklich nicht im Stande ist, sein Kind selbst groß zu ziehen! ( z.B. Adoption oder erst mal Pflegefamilie)

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