Petition

Petition Barometer Keine Abtreibung bis zur Geburt

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

65.097 Unterzeichner

65 % von 100.000

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

Muttersein ist wunderschön

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Weil Frauen eine wirkliche Alternative brauchen - eine echte Hilfe - damit sie sich für ihr Kind entscheiden können, welches die meisten sehr gern bekommen möchten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Setzen wir uns dafür ein, dass diese stimmen und keine Frau mehr aus Verzweiflung abtreiben muss. Jedes Leben ist wertvoll! Ein Leben beenden (Abtreibung) macht nicht frei, sondern belastet zusätzlich. Dieses Leid muss beendet werden!

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Auch ich bin dafür, dass alles getan wird, um Frauen im Schwangerschaftskonflikt darin zu unterstützen, ihre Kinder zur Welt kommen zu lassen.

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Jedes bereits gezeugte Kind ist ein unsagbar großes Geschenk Gottes. Mit der positiven Einstellung zum Leben macht man sich ein große Freude fürs gesamte Leben und ein Ja zum Kind bringt die wertvollste Lebenseinstellung mit sich.

Danke für die Petition!

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Ich habe die Petition unterschrieben, weil ich daran glaube, dass jedes Kind von Gott gewollt und geliebt ist und weil Abtreibung gegen Gottes Gebot ist.

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