Petition

Petition Barometer Keine Abtreibung bis zur Geburt

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

64.942 Unterzeichner

65 % von 100.000

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

Ich wünsche mir von Herzen ,dass diese Initiative Erfolg hat. Gottes Segen für eure Arbeit.

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Was wäre damals gewesen, vor mehr als 30 Jahren, wenn mein Vater meine Mutter, mit mir als ihrem ledigen Kind, zur Abtreibung gedrängt hätte?

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Weil ein Menschenleben wertvoll ist.

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Mir ist es wichtig, dass Frauen eine Beratung bekommen, die ihre Situation ernst nimmt und nicht bagatellisiert. Gleichzeitig bedauere ich den Trend, Abtreibungen zu verharmlosen.

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Ich habe selber zwei Kinder und kenne den Gedanken an Überforderung bei plötzlicher Schwangerschaft und die Angst nicht genug Kraft zu haben für die Kinder. Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass alles Leben egal wie klein es ist schützenswert ist. Zweifel und Ängste der Betroffenen sollen also ernst genommen werden, aber eine Abtreibung sollte dabei keine leichtzunehmende Altenative sein und nur in äußerster Not und Gefährdung vorgenommen werden. Ein Rechtstaat der die Würde des Menschen an erster Stelle stehen hat sollte darin auch die Würde ungeborenen Lebens ernsthaft und konsequent miteinbeziehen.

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