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Gesetzentwurf zur „Gehsteigbelästigung“

Experten üben massive Kritik

16.05.2024

Gehsteigbelästigung
Gehsteigbelästigung (Symbolbild) Copyright by IMAGO / Steinach

BERLIN - Zwölf geladene Sachverständige haben bei einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 20/10861) geübt, berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bundesweit im Umkreis von 100 Metern um Abtreibungseinrichtungen und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Bannmeilen eingerichtet werden, um abtreibungswillige und ratsuchende Frauen vor so genannter Gehsteigbelästigung zu schützen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro.

Jeder Experte konnte in einem dreiminütigen Statement dem Publikum seine Expertenmeinung zu dem Gesetzesentwurf darlegen.

Für eine Überraschung sorgte die Sachverständige Julia Seeberg vom Bundesverband „Donum Vitae“, die den Gesetzesentwurf eigentlich begrüßte: „Keine dieser 24 Beratungsstellen meldete allerdings Erfahrung mit den Gehsteigbelästigungen, so wie sie im aktuellen Gesetzentwurf in den Tatbestandsmerkmalen vorgegeben sind.“ 

Bei allen weiteren Beratungsstellen „gehen wir davon aus, dass sie auch nicht betroffen sind, sonst hätten sie sich unserer Erfahrung nach zurückgemeldet“. 

Der Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg von der Universität Gießen erklärte außerdem, dass die Proteste der Lebensrechtler „ihrerseits grundrechtlich geschützt sind“. Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit hätten „in unserem demokratischen Gemeinwesen eine sehr hohe Bedeutung“.

„In Wahrheit“ seien das Problem, wie der Experte Tomislav Čunović – Geschäftsführer der Lebensrechtsorganisation „40 Days for Life International“ und selbst Rechtsanwalt – mitteilte, „nicht friedliche Lebensrechtler, sondern die politische Elite, welche sich von der Abtreibungslobby vor den Karren spannen lässt und aus ideologischen Gründen weder die geltende Rechtslage noch die in dieser Sache ergangene Rechtsprechung akzeptieren“ wolle.

„Die menschliche Würde ist nicht verhandelbar und hängt weder vom Zeitgeist noch von parlamentarischen Mehrheiten ab, das sollten Sie aus der deutschen Geschichte gelernt haben“, erklärte er.

 

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