Arzt muss ins Gefängnis
Verbotene Sterbehilfe in Deutschland
ESSEN. Das Landesgericht Essen hat einen 81-jährigen Arzt am Donnerstag wegen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Arzt führte im August den assistierten Suizid durch, indem er im August 2020 einem psychisch kranken Mann eine tödliche Infusion legte. Das Ventil hatte der 42-Jährige, der an schweren psychischen Erkrankungen litt, anschließend selbst geöffnet. Das berichtet unter anderem Bonner General-Anzeiger.
Der Patient hatte laut Urteil viele Jahre an paranoider Schizophrenie gelitten. Zudem war von Wahnvorstellungen und Depressionen die Rede. Aufgrund seiner psychischen Verfassung war der Patient jedoch nicht in der Lage, die Tragweite seines Handels zu erfassen, wie es im Urteil hieß.
Der angeklagte Mediziner soll diesen Sachverhalt erkannt haben, aber sich dennoch aus Mitleid für den assistierten Suizid entschieden haben. "Sein primäres Ziel war es, einer schwer kranken und leidenden Person den Wunsch zu sterben zu erfüllen ", so Richter Simon Assenmacher bei der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft beantragt. Der Arzt hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Kommentare
Helmut Radke
Ich finde es unerträglich, dass schon wieder massive bürokratische Hürden errichtet werden, um Menschen an einem selbstbestimmten Sterben zu hindern mit fadenscheinigen "juristischen" Pseudo-Argumenten. Meine Solidarität und Mitgefühl ist bei den Ärzten, die das Risiko auf sich nehmen, Menschen ihren Wunsch zu sterben zu ermöglichen. Dass ein Handeln aus Mitgefühl strafbar ist, ist ein Ausdruck für die psychische Deformation großer Teile unserer Gesellschaft, ebenso wie die Zerstörung unserer Umwelt.