FDP will Abtreibungskompromiss beibehalten
Paragraph 218a StGB
BERLIN - Wenige Wochen nach dem Bericht einer Expertenkommission der Regierungskoalition zum Schwangerschaftsabbruch (Corrigenda berichtete mehrfach) hat die FDP-Bundestagsfraktion sich überraschend positioniert. Die Liberalen schoben jeder Änderung der strafrechtlichen Regelung einen Riegel vor. Und das, obwohl auch FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann die Kommission mit einberufen hatte.
„Es gibt keine Vereinbarung in der Koalition, dass aus den Ergebnissen dieser Kommission Regierungshandeln folgt“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Katrin Helling-Plahr, gegenüber der Berliner Morgenpost.
„Und aus Sicht der FDP-Fraktion gibt es, was den Paragraf 218 angeht, auch keinen Handlungsbedarf: Ob der Abbruch in der Frühphase rechtmäßig oder rechtswidrig und straffrei ist, ist eine juristische Detailfrage.“ Sie sprach von einem „gesellschaftlich seit langem etablierten Kompromiss“, an dem zu rütteln sich die Fraktion nicht vorstellen könne.
Helling-Plahr führte zur Begründung unter anderem das hohe Risiko an, dass eine Änderung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der die Rechtswidrigkeit von Abbrüchen festlegt, vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde: „Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, dieses Risiko einzugehen.“
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