Kardinal Reinhard Marx verteidigt Kompromiss zum Abtreibungsparagrafen §218 StGB

„Rührt diesen Kompromiss nicht an.“

29.05.2024

Kardinal Marx
Kardinal Reinhard Marx Copyright by IMAGO / photothek

MÜNCHEN - Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, hat den aktuellen Kompromiss zum Abtreibungsparagrafen §218 StGB verteidigt, wie das katholische Nachrichtenportal kathpress berichtet.

„Wer auch immer das Thema Lebensschutz jetzt anpackt, dem muss man sagen: Wir leben in einer offenen Gesellschaft und wir müssen Kompromisse schließen. Beim Lebensschutz haben wir ihn gesetzlich - schwer genug - gefunden. Ich kann der Politik nur raten: Rührt diesen Kompromiss nicht an“, betont Marx.

Dabei versuche er, das Lebensrecht des Kindes im Blick zu behalten: „Wer das jetzt aufkündigen will, stärkt die Radikalen und schafft ein Kulturkampf-Thema.“

 

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Kommentare

Mir ist es unverständlich, wie die Regelungen des §218 a StGB als "Kompromiß" bezeichnet werden können. Dieser Paragraph ermöglicht erst die Abtreibung in Deutschland. Der Staat schafft damit Rahmenbedingungen, innerhalb derer Abtreibungen überhaupt möglich sind. Er schafft also den Markt für die Tötung Ungeborener erst selbst, obwohl er zum Schutz jedes einzelnen ungeborenen Lebens aufgerufen ist. Dieser Markt hat außer der Moral recht niedrige Eintrittsprämien, er führt zum Tod ungeborener Kinder und zum Leid von Müttern und Familien. Das ist kein Kompromiß, das ist ein Elend unendlichen Ausmaßes!

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