Kein einziger Fall von „Gehsteigbelästigung“ in Baden-Württemberg

Innenministerium bestätigt:

21.06.2024

Gehsteigbelästigung

STUTTGART. Im deutschen Bundesland Baden-Württemberg hat es in den vergangenen zehn Jahren keinen einzigen Fall von „Gehsteigbelästigung“ gegeben. Dies geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP hervor, berichtet das katholische Onlinemedium kath.net

 

Der Hintergrund ist ein Gesetzesentwurf der Ampel-Regierung. Dort fordern sie die Einführung Bannmeile von 100 Metern um Schwangerschaftskonfliktberatungszentren und Abtreibungskliniken einführen soll. Dort sollen „bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ verboten sein.

Lebensschutzorganisationen weisen darauf hin, dass „Gehsteigbelästigungen“ in der Praxis nicht vorkommen. Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat dies somit bestätigt. 

 

Das Onlinemagazin Corrigenda fragte zu dem Gesetzesentwurf vor einigen Wochen direkt beim Bundesfamilienministerium nach. Die Antwort: „Eine valide Quantifizierung und Aufschlüsselung des Phänomens ist aufgrund der derzeit uneinheitlichen Rechtslage und Behandlung durch die Vollzugsbehörden und der entsprechenden fragmentarischen Datenlage nicht möglich.“ Das heißt: Das Bundesfamilienministerium hat keine ausreichend breite Datenbasis.

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