Kontroverse um §218: „Juristinnenbund“ und „Frauenrat“ drängen auf neue Abtreibungsregelung

Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks

25.10.2024

Bundestag
Reichstag (Symbolbild) Copyright by IMAGO / Schöning

Der „Deutsche Frauenrat“ (DF) und der „Deutsche Juristinnenbund“ (djb) möchten am 8. November im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks Bundestagsabgeordnete für eine neue Abtreibungsregelung bis zur 22. Schwangerschaftswoche gewinnen, wie die katholische Wochenzeitung Die Tagespost berichtet.

Ziel sei es, Abtreibungen bis dahin nicht nur straffrei, sondern auch gesetzlich „rechtmäßig“ zu stellen. Der geplante Gesetzesentwurf sieht zudem die Abschaffung der Beratungspflicht sowie eine Übernahme der Abtreibungskosten durch gesetzliche Krankenkassen vor.

Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) und andere Lebensschutzorganisationen sehen in diesen Plänen eine „Verletzung der Menschenwürde“ und warnen, dass ungeborene Kinder bis zur 22. Woche bereits als Individuen erkennbar seien. 

Auch aus der Wissenschaft und der Rechtsprechung kommen kritische Stimmen. Der Staatsrechtler Steffen Augsberg und der Medizinrechtler Rainer Beckmann sehen in der Debatte um das Selbstbestimmungsrecht eine einseitige Sichtweise. Beckmann fordert, stattdessen Möglichkeiten der Unterstützung für Schwangere zu schaffen und Schwangerschaftskonflikte zu entschärfen. 

Die katholische Kirche setzt sich ebenfalls weiterhin für den Erhalt des bestehenden Schutzkonzeptes ein. Matthias Kopp, Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, unterstreicht, dass der Schutz des ungeborenen Lebens auf gleicher Ebene wie der des geborenen Lebens stehe.

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