Weihbischof Hauke: Menschenwürde gilt ausnahmslos – auch bei Behinderung
Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für inklusive Pastoral
Erfurt - Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung forderte Weihbischof Reinhard Hauke, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für inklusive Pastoral, mehr Engagement für die Würde aller Menschen, wie die katholische Nachrichtenagentur CNA Deutsch berichtet.
Hauke erklärte, die Menschenwürde komme „Menschen mit Behinderungen ebenso zu wie Menschen ohne Behinderungen. Es ist unerlässlich, die Menschenwürde und die aus ihr resultierenden fundamentalen Menschenrechte zu schützen und weder durch Worte noch durch Handlungen zu verletzen.“
Die Grundlage für diese Überzeugung liege in der christlichen Lehre, so Hauke weiter: „Aus christlicher Perspektive knüpft sich die Begründung der Menschenwürde an die Gottebenbildlichkeit“, erläuterte der Weihbischof die Hintergründe. „Diese Ebenbildlichkeit kommt ausnahmslos allen Menschen zu, da ist der biblische Text eindeutig. Sie konzentriert sich nicht auf Fähigkeiten oder Merkmale.“
In Deutschland fehlen präzise Statistiken zu Abtreibungen aufgrund von Behinderungen, doch Schätzungen zeigen alarmierende Trends: Etwa 90 % der Frauen entscheiden sich nach einer Diagnose von Down-Syndrom (Trisomie 21) für eine Abtreibung, wie die Zeit berichtete. Zudem hat sich die Zahl der Spätabtreibungen, oft wegen Behinderungen, zwischen 2006 und 2013 um über 300 % erhöht. Diese sind bis zur Geburt legal, wenn die Gesundheit der Mutter als gefährdet gilt. Hierbei ist es gängige Praxis geworden Überforderung als Risiko für psychische Gesundheit anzugeben.
Die Kultur des Lebens fordert unmissverständlich: Jedes Leben ist gleich wertvoll, unabhängig von Behinderung oder vermeintlicher Perfektion. Es ist ein Skandal, dass unzählige ungeborene Kinder allein aufgrund einer Behinderung abgetrieben werden – ein Akt, der die grundlegendste Menschenwürde mit Füßen tritt und eine entschlossene gesellschaftliche Kehrtwende erfordert.
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