Petition

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

64.937 Unterzeichner

65 % von 100.000

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

Da ich der Überzeugung bin, dass das menschliche Leben ab der Zeugung beginnt.I ch wünsche mir, dass diese Kinder leben dürfen.

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Gott liebt JEDES Kind. Kein Kind kann etwas dafür, wie und wann es entsteht. Ein Kind zerstört nicht das Leben einer Frau oder eines Mannes, wenn es ungeplant entsteht. Es ist hilflos und muss in diesem Moment beschützt werden. Ein Kind kurz vor der Entbindung noch willig durch Abtreibung zu töten, während es atmet und nach der Liebe und Nähe seiner Mutter sucht, gehört wohl zu den schlimmsten Szenarien, die man sich nur vorstellen kann.

Etwa so: Mama, wo bist du? Mama? Mama? Ich friere! Hilf mir! Mama? Ich hab Hunger, mir ist so kalt.....

Den Rest will ich mir nicht weiter ausmalen. Keiner will dieses Blut an seinen Händen kleben haben. Wir müssen Mamas helfen und sie bestärken in allen ihren Ängsten davor ein Baby zu bekommen, auch wenn es gerade zeitlich nicht "optimal reinpasst". Diesen Schatz kann man mit nichts anderem aufwiegen. Es lohnt sich dafür zu kämpfen und zu wissen, welche Chancen man als Mutter und Papa haben kann.
Danke für die Hilfe für werdende Mütter! Danke Jesus!

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Ungeborene Menschen sind Menschen die ohne die Mutter schutzlos wären.
Sie und die Mutter benötigen auch den rechtlichen Schutz.
Sie sind lebende Menschen mit Würde (die grundgesetzlich geschützt ist) ab der Zeugung, nicht erst ab der 13.Woche und erst recht nicht erst ab der Geburt.
Somit würde beim Wegfall der Fristenregelung (die eine selbsherrliche Anmaßung von Menschen ist), also bei der Legalisierung der Abtreibung das Leben eines Kindes erst ab der Geburt unter Schutz gestellt und der Mörder des geborenen Kindes wird mit harten Strafen bedroht.
Dem gegenüber würden Mörder eines kurz vor der Geburt stehenden Kindes nicht nur staffrei bleiben, sondern als Helfer für "sozialverträgliches Ableben" (oder Entferner von Zellhaufen - wie es auch umgedeutet wird) auch noch Anerkennung und juristischen Schutz kassieren.
Die Not der Mütter wird durch solche Gesetzesänderung völlig ignoriert und dahingehend mißbraucht, dass die einfachste / günstigste Lösung des Problems gesucht wird.
Politik hat die Aufgabe für die Menschen das Zusammenleben zu ordnen und zu regeln, Leben zu schützen - besonders die Schwachen zu unterstützen und die nächste Generation zu fördern.
Verzweifelte Schwangere brauchen Beratung, Unterstützung, Hilfe und Begleitung, so wie auch alleinerziehende Mütter.

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