Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!
Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.
Bitte lassen Sie uns für das unveräusserliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!
Bitte lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.
Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:
Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:
- Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits ausserhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
- Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äussere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
- Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.
Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:
- Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
- Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
- Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…“
Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.
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Kommentare
Berta Maria Poller
Jedes Kind ist , d.h. wir alle Menschen sind Geschöpfe Gottes.
Nur Gott allein ist Herr über Leben und Tod!!!
Wir Menschen dürfen nie die Hybris haben und uns an die Stelle Gottes stellen.
Die Politik muss sich für das Recht auf Leben jedes Ungeborenen einsetzen!
Deshalb habe ich die Petition unterschrieben!
Michael Haberstroh
Bernd Sockel
Ursula Jacobs
Paula
Etwa so: Mama, wo bist du? Mama? Mama? Ich friere! Hilf mir! Mama? Ich hab Hunger, mir ist so kalt.....
Den Rest will ich mir nicht weiter ausmalen. Keiner will dieses Blut an seinen Händen kleben haben. Wir müssen Mamas helfen und sie bestärken in allen ihren Ängsten davor ein Baby zu bekommen, auch wenn es gerade zeitlich nicht "optimal reinpasst". Diesen Schatz kann man mit nichts anderem aufwiegen. Es lohnt sich dafür zu kämpfen und zu wissen, welche Chancen man als Mutter und Papa haben kann.
Danke für die Hilfe für werdende Mütter! Danke Jesus!