Petition

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

64.938 Unterzeichner

65 % von 100.000

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

Danke für die Info

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Der Mensch stellt sich gegen das göttliche Gebot " Du sollst nicht töten" und macht sich schuldig, was besonders diese betroffenen Frauen durch Schuld- und Schamgefühle spüren. In der Geschichte des Volkes Israel war es immer so, wenn das Volk sich von Gottes Geboten abgewandt hat, zog er seinen Segen von Israel und übergab es den Feinden, dass Volk erlitt Not. Wenn sich das Volk wieder zu Gottes Geboten bekehrte und um Vergebung bat, dann ging es seinem Volk auch wirtschaftlich besser. Dies trifft auch heute noch zu. Die Gebote Gottes sind uns zum Schutz gegeben. Wenn die Regierung sich nicht zu diesen göttlichen Maßstäben hinwendet und gezielt Gesetzesänderung durchführt , wird Gott dies nicht ungestraft lassen und seinen Zorn ūber uns ausgießen.
Der Mensch macht sich zur Zeit zu Gott und verachtet den Schöpfer.
Wer bist du Mensch?

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Weil ich das genau so sehe wie sie oben geschrieben haben und ich eigentlich weinen muss wie kalt die Welt geworden ist! Ich bin 37, Gemeindepolitiker und hätte selbst abgetrieben werden sollen, weil ich, laut dem Arzt meiner Mutter, behindert auf die Welt komme! Dank meiner Mutter darf ich leben und für das Leben kämpfen und eintreten!! Danke für euren Dienst!

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Damit verzweifelten Schwangeren schnell und unbürokratisch geholfen wird und das ungeborene Kind das Licht der Welt erblicken darf und auch nach der Geburt weiterhin unterstützend geholfen wird.

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