Unsere Forderung an den Deutschen Bundestag
Wir fordern den Deutschen Bundestag dazu auf, Abtreibungen nicht zu legalisieren, die Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung nicht zu streichen und die Abtreibungskosten nicht als reguläre Kassenleistung zu finanzieren, sondern die §§218 und 219 nach dem Grundsatz “HILFE statt Abtreibung” so neu zu regeln, dass
- sich die neue gesetzliche Regelung strikt am Wohl und am Schutz von Schwangeren in Not und ihren ungeborenen Kindern ausrichtet,
- dass sämtliche Beratungsangebote für Frauen im Schwangerschaftskonflikt darauf verpflichtet werden, ihre Beratung strikt an der Erarbeitung einer Alternative zur Abtreibung und der Ermöglichung eines Ja zum Leben des ungeborenen Kindes durch die Frau auszurichten,
- dass ein flächendeckendes Beratungs- und Hilfsangebot für Frauen und Familien aufgebaut wird, die unter den seelischen Folgen einer Abtreibung leiden.
UND DESHALB GIBT ES DIE PETITION: HILFE statt Abtreibung!
Lena (32 Jahre)
„Ich fühle mich furchtbar, wenn ich darüber nachdenke die Schwangerschaft abzubrechen. Ich möchte diese Entscheidung nicht treffen. Ich weiss nicht, ob ich damit klar kommen würde. Bei jeder anderen Frau habe ich Verständnis für eine Abtreibung, aber mir selbst würde ich den Vorwurf machen ein Kind getötet zu haben. Und eigentlich ist eine Schwangerschaft und ein Kind etwas unglaublich Schönes und ich hätte auch gerne einmal Kinder... aber so früh war es nicht geplant und das trotz Verhütung.
Dazu kommt, dass ich den Vater des Kindes noch nicht so lange kenne. Er möchte jetzt auch noch keine Kinder und denkt, es ist noch nicht der richtige Zeitpunkt. Und wahrscheinlich hat er Recht, aber es bricht mir das Herz über einen Abbruch nachzudenken. Er hat klar gesagt, dass es meine Entscheidung ist und er hinter mir steht. Aber wir sind selbst noch am Anfang der Beziehung, wie soll das dann mit einem Kind gehen... und dann bin ich plötzlich doch alleine. Ich weiss nicht, ob ich das schaffe.”
(14. November 2024)
Das Schicksal von Lena* ist erschütternd. Jedes Jahr gehen abertausende Schwangere in Not gegen ihren Willen zur Abtreibung: aufgrund widriger äußerer Umstände oder weil sie von ihrem Partner und ihrem direkten Umfeld massiv unter Druck gesetzt und zur Abtreibung gedrängt werden. Bitte stellen Sie sich schützend vor diese tausenden verzweifelten Schwangeren und ihre ungeborenen Kinder!
Die traurige Wirklichkeit in Deutschland:
Seit der Einführung einer faktischen Fristenlösung im Jahre 1974 (sog. Indikationslösung) wurden bis heute offiziell über 6,3 Millionen Schwangerschaften in Deutschland durch eine Abtreibung beendet.
- Das bedeutet, dass allein in den vergangenen 50 Jahren über 6,3 Millionen ungeborene Kinder nicht zur Welt kommen durften und fast ebensoviele Frauen und Familien von einer Abtreibung betroffen sind.
- Rechnet man die aufgrund dieser Abtreibungen nicht geborenen Kinder der zweiten und dritten Generation hinzu, fehlen in Deutschland heute über 10 Millionen Menschen aufgrund der Abtreibungspraxis der vergangenen fünf Jahrzehnte.
- Die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Folgen dieser demographischen Katastrophe sind verheerend, sie werden in den kommenden Jahren immer schmerzhaftere Einschnitte erfordern und weitreichendere Konsequenzen hervorrufen.
Die Erfahrung der Schwangerschaftskonfliktberatung:
Profemina betreibt eine Informations- und Beratungsplattform für Schwangere in Not (profemina.org) mit zuletzt über 2 Millionen Besuchern im Jahr. Gleichzeitig hat Profemina seit 2009 bis heute über 600.000 Frauen im Schwangerschaftskonflikt digital, telefonisch und persönlich beraten. Die Beratung und Hilfe für diese Frauen und Familien hat uns gelehrt:
- Die überwältigende Mehrheit der Frauen gibt nicht die Schwangerschaft an sich als Ursache für ihren Konflikt an, sondern äußere Umstände. Die drei häufigsten von diesen Frauen genannten Gründe lauten: „Biographische Gründe”, „Überlastung” und „Partnerschaftsprobleme”.
- Die überwältigende Mehrheit der Frauen im Schwangerschaftskonflikt gibt an, keine freie Wahl bzw. keine Alternative zur Abtreibung zu haben und sich ausdrücklich gegen den eigenen Willen für eine Abtreibung entscheiden zu müssen. Wird mit diesen Frauen, Paaren und Familien eine belastbare Alternative erarbeitet, entscheiden sich rund zwei Drittel für ein Ja zum Leben ihres Kindes.
- Ungezählte Frauen, Männer und Familien leiden unter den Folgen einer Abtreibung.
*Die Namen und alle persönlichen Angaben wurden zum Schutz der Frauen und ihrer Familien anonymisiert.
Hier sehen Sie, wie sich Frauen entscheiden, die Dank der Profemina-Beratung echte Hilfe und Alternativen zur Abtreibung erhalten haben:
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Kommentare
Familie Levai
Wir selber haben 5 Kinder. Wir können mit unseren Kinder zählen, egal welche Angelegenheiten es sind. Wir können unser Leben nicht ohne unseren Kinder vorstellen. Unsere Sichtweise ist durch die Kinder völlig verändert. Wir konnten unseres tägliches Leben mit den Augen unseres Kindes sehen. Es ist unbezahlbar. Probleme gibt immer, aber wir sind dazu da, sie zu lösen.
Jetzt haben wir schon 7 Enkelkinder, die alle einzigartig sind.
Michael Berlin
"Schwangere in Not verdienen unsere radikale Solidarität."
Helene Würz
Bitte treibt nicht ab -
eine Abtreibung hat fatale Folgen ein L e b e n lang
Es gibt sehr viele einsame Menschen die bestimmt Betreuung übernehmen -
Mit Rat und Tat zur Seite stehen - Nach der Devise: Z u s a m m e n h e l f e n
Gottes reichsten Segen
Liebe Grüsse
Helene Würz
Christian Pabel
Wir haben schon 1971 darüber gesprochen.
Ein "Ja zum Kind" ist genauso wichtig
wie das "Ja" am Ende des Lebens.
Wir haben unser Leben geschenkt bekommen und dürfen vertrauen, dass es auch anderen Menschen geschenkt wird. Deshalb raten wir dringend von diesem Gesetz ab, das nicht einmal an das Gewissen der Frauen appelliert und den Wert des Lebens mißachtet vom ersten Tage an.
Harry Eckstein
Ich bin der Meinung, dass Schwangerschaftsabbruch in allen Fällen, die nicht medizinisch indiziert sind, als Verbrechen strafbar sein muss. Auch der Begriff Schwangerschaftsabbruch ist schon eine Verharmlosung, da es sich um die Tötung eines Ungeborenen handelt (das gibt implizit sogar der Entwurf zu, da § 218 StGB weiter im Abschnitt "Straftaten gegen das Leben" stehen soll, allerdings nach dem Entwurf nur noch Taten ohne Einwilligung der Schwangeren unter Strafe stellt).
Der jetzige Entwurf darf auf keinen Fall Gesetz werden, da er das Unrecht der Tötung des Ungeborenen zu einem Recht e…rklären würde; dies hat das Bundesverfassungsgericht 1993 für nicht indizierte Fälle ebenso wie die Finanzierung durch die Krankenkassen für verfassungswidrig erklärt. Die Abschaffung der 3-tägigen Bedenkzeit nach der Schwangerenkonfliktberatung kann ich an dem Entwurf am wenigsten verstehen. Künftig werden voraussichtlich viele Schwangere direkt von der Beratung zum schon vereinbarten Abbruchstermin beim Arzt eilen und sich keine Zeit mehr nehmen, noch einmal über die Beratung nachzudenken. Danach werden wohl viele ihr Leben lang mit der Entscheidung hadern.
Der Staat muss Mutter und (ungeborenes) Kind schützen und darf sie nicht gegeneinander ausspielen.
Ich halte mich übrigens nicht für reaktionär, sondern bin im Gegenteil froh, dass die rechtliche Stellung nichtehelicher Kinder, aber auch die soziale Unterstützung für Familien überhaupt (z. B. Kindergeld, Kinderbetreuungseinrichtungen), heute viel besser ist als noch in den 1960er Jahren.