Wie Johannes Paul II. das Ausstellen der Scheine unterband
Beschützer der Ungeborenen
WÜRZBURG. In einer Würdigung Papst Johannes Pauls II. zum zehnten Jahrestag seiner Heiligsprechung hat die Tagespost in dessen entschiedenem Bemühen für das ungeborene Leben in der Schwangerenkonfliktberatung Parallelen zur heutigen Auseinandersetzung zwischen den deutschen Bischöfen und Papst Franziskus bezüglich des Synodalen Wegs gezogen.
Schon in den 1990er Jahren standen lehramtstreue deutsche Bischöfe allein auf weiter Flur, wenn es um die Verteidigung des Evangeliums und der rechten katholischen Lehre ging.
Die katholische Wochenzeitung erinnerte an einen energischen Brief des heiligen Papstes aus Polen von 1995. Seinen deutschen Brüdern im Hirtenamt schrieb er ins Stammbuch: „Im Kampf um das ungeborene Leben muss sich die Kirche in unseren Tagen immer mehr von der sie umgebenden Umwelt unterscheiden“.
Vier Jahre später schrieb Johannes Paul an den damaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Karl Lehmann. Mit dem Brief vom 20. November 1999 unterband der Papst in katholischen Beratungsstellen die Ausgabe von Beratungsscheinen, die zur Abtreibung berechtigten:
„Ich möchte Sie bitten, diesen Personen [die in Beratungsstellen tätig sind] die von Herzen kommende Wertschätzung des Papstes und zugleich seinen Wunsch zu überbringen, dass die katholischen Beratungsstellen auch in Zukunft eine so verdienstvolle Tätigkeit zugunsten des Lebens fortführen und verstärken, ohne jedoch den Schein auszustellen, den die katholischen Beratungsstellen in ein System mithineinzieht, welches die Abtreibung zulässt.“
Warum der Inhalt einer unmissverständlichen Weisung des Papstes an Joachim Kardinal Meisner diesem den geballten Zorn der Bischofskonferenz in Fulda einbrachte, lesen Sie unter dem folgenden Link.
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