Väter haben kein Mitspracherecht bei Abtreibungen
„Es ist allein Sache der Mutter“
SCHWEIZ. Ein Mann aus dem Kanton Freiburg hat seine Ex-Freundin wegen einer Spätabtreibung angezeigt. Doch die Ärzte bestätigten, dass sich die Frau in einer psychischen Notlage befunden habe. Das Verfahren wurde eingestellt, berichtet der Schweizer Rundfunk (SRF). Deshalb ging der Vater des Ungeborenen mit dem Fall vor das Bundesgericht. Er war der Meinung, als Kindesvater sei er ein Opfer im Sinne des Gesetzes.
Das Schweizer Höchstgericht sieht das anders: Es hält fest, das Verbot von Spätabtreibungen (außer im Fall einer Notlage der Frau) schütze das ungeborene Leben, nicht den Vater. Der Vater könne auch nicht als Opfer-Angehöriger gelten, da das ungeborene Baby noch keine Rechtspersönlichkeit besitze.
„Es ist allein Sache der Mutter, über einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden“, sagt Rechtsprofessor Bijan-Moghadam gegenüber dem SRF. Auch bei Spätabtreibungen sei eine Beteiligung des Vaters nicht erforderlich. Der Rechtswissenschaftler findet es richtig, dass das Recht Mütter davor schützt, vom Partner unter Druck gesetzt zu werden.
Amnesty International Schweiz sieht das genauso. Es handle sich hier allein um eine Entscheidung der Schwangeren, sagt die Frauenrechtsverantwortliche Cyrielle Huguenot. Amnesty fordert sogar die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.
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