Baerbock für Aufhebung des Fraktionszwangs bei Abtreibungsabstimmung
§218 StGB
Die grüne Bundestagsabgeordnete und Außenministerin Annalena Baerbock plädiert für eine parteiübergreifende Entscheidung im Bundestag ohne Fraktionszwang über die Aufhebung der Strafbarkeit von Abtreibungen, wie die Pharmazeutische Zeitung berichtet.
Dies sei ebenso wie die Themen Sterbehilfe oder Organspende „keine Frage für koalitions- oder parteipolitische Scharmützel“, sagte die Grünen-Politikerin bei einer Diskussionsveranstaltung in Hamburg. Vielmehr handele es sich um eine „so wichtige gesellschaftspolitische Frage, dass man gruppenübergreifende Anträge macht“.
„Meistens sind das dann auch die besten Debatten im Bundestag, weil man nicht schon weiß: Die Regierung sagt das, die Opposition sagt das. Sondern wirklich jeder Abgeordnete aus seiner Überzeugung heraus dann argumentiert“, erklärte Baerbock den Vorstoß.
Baerbock sagte, es gehe um die Frage der Selbstbestimmung von Frauen über ihren eigenen Körper. Zudem sei die geltende Regelung, wonach Abtreibung grundsätzlich strafbar sei, „vollkommen aus der Zeit gefallen“. Frauen müssten selbst über ihren Körper bestimmen dürfen. Ins Strafrecht gehöre diese Frage nicht mehr, so Baerbock.
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