Petition

Petition Barometer Keine Abtreibung bis zur Geburt

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

64.941 Unterzeichner

65 % von 100.000

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräusserliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits ausserhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äussere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

Ich stand im Jahr 1979 nach einer Rötelninfektion in der 10-12. Schwangerschaftswoche selbst genau vor dieser so schweren Frage : Abtreibung oder nein? Gott sei DANK fand ich kurz vor dem - seitens des Arztes schon festgesetzten Termin - einen gläubigen Seelsorger, der mich ermutigt hat, dieses Kind trotz aller Risiken zu bekommen, da die Gewissensbelastung nach einem Schwangerschaftsabbruch sehr schwer ist, wie er mir aufgrund von Gesprächen mit anderen Frauen, die einen solchen Abbruch durchführen ließen, berichten konnte.
Das JA zu unserem Kind hat bis heute ganz besonders segensreiche Auswirkungen, weit über unsere eigene Familie hinaus. Und ich bin unendlich dankbar, dass ich durch dieses JA auch nicht dauerhaft mit einer so schweren seelische Belastung leben muss !

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Es ist sehr wichtig den betroffenen Frauen zu helfen.

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Weil es ein Unrecht ist über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden, egal wie alt er ist. Und weil Frauen daran zerbrechen.

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Weil es so nicht weitergehen kann. Diese Ampelregierung gehört an den Pranger gestellt. Dieses Problem ist in der Bevölkerung viel zu wenig bekannt. Weiter so Deutschland dann geht es steil bergabwärts.

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Jedes gezeugte Leben ist ein Geschenk, eine Schöpfung und von Gott gewollt! Jedes Ungeborene hat das Recht auf Leben!

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