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Wolfgang Espig

Es ist in den letzten Tagen so viel von der "Brandmauer" die Rede. Eine Brandmauer soll die Ausbreitung eines Feuers verhindern! Jetzt hat der Rechtsausschuss die Gelegenheit, das Entstehen eines Flächenbrandes zu verhindern, der das Lebensrecht grundsätzlich in Frage stellt. Wann beginnt Leben, wann kommt Leben in ein "Lebewesen"? Wer nicht das Recht von Leben grundsätzlich schützt, sobald es existiert, macht sich im Zweifelsfall schuldig. Das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle und ist ab diesem Augenblick schützenswert. Das Grundrecht auf Leben steht jedem (Artikel 1 GG) aufgrund der Menschenwürde zu, die nicht mit einer absoluten unabhängigen Lebensfähigkeit  einschränkend verknüpft werden darf! 

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