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Harry Eckstein

Ich bin der Meinung, dass Schwangerschaftsabbruch in allen Fällen, die nicht medizinisch indiziert sind, als Verbrechen strafbar sein muss. Auch der Begriff Schwangerschaftsabbruch ist schon eine Verharmlosung, da es sich um die Tötung eines Ungeborenen handelt (das gibt implizit sogar der Entwurf zu, da § 218 StGB weiter im Abschnitt "Straftaten gegen das Leben" stehen soll, allerdings nach dem Entwurf nur noch Taten ohne Einwilligung der Schwangeren unter Strafe stellt). 

Der jetzige Entwurf darf auf keinen Fall Gesetz werden, da er das Unrecht der Tötung des Ungeborenen zu einem Recht erklären würde; dies hat das Bundesverfassungsgericht 1993 für nicht indizierte Fälle ebenso wie die Finanzierung durch die Krankenkassen für verfassungswidrig erklärt. Die Abschaffung der 3-tägigen Bedenkzeit nach der Schwangerenkonfliktberatung kann ich an dem Entwurf am wenigsten verstehen. Künftig werden voraussichtlich viele Schwangere direkt von der Beratung zum schon vereinbarten Abbruchstermin beim Arzt eilen und sich keine Zeit mehr nehmen, noch einmal über die Beratung nachzudenken. Danach werden wohl viele ihr Leben lang mit der Entscheidung hadern. 

Der Staat muss Mutter und (ungeborenes) Kind schützen und darf sie nicht gegeneinander ausspielen. 

Ich halte mich übrigens nicht für reaktionär, sondern bin im Gegenteil froh, dass die rechtliche Stellung nichtehelicher Kinder, aber auch die soziale Unterstützung für Familien überhaupt (z. B. Kindergeld, Kinderbetreuungseinrichtungen), heute viel besser ist als noch in den 1960er Jahren.

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