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Timo Maier

Schon vor Wochen hatte die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) Parteien angeschrieben, die am kommenden Sonntag bei der Wahl zum europäischen Parlament Kandidaten ins Rennen schicken. Zu den Antworten erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, am vergangenen Freitag in Augsburg: „In dieser Legislaturperiode haben wir ein Europaparlament erlebt, das in seltener Einmütigkeit bioethische Prinzipien mit Füßen getreten hat,“ so Kaminski bei der Vorstellung der Antworten auf die Wahlprüfsteine der ALfA.

Von den angefragten Parteien (AfD, Bündnis C, CDU/CSU, FDP, Grüne, SPD, Linke, VOLT) sind Antworten von Bündnis C, CDU/CSU, FDP und SPD eingegangen, die seit dem Wochenende auf der Homepage der ALfA abrufbar sind.

Gefragt wurde unter anderem nach der Haltung zu einem europäischen Grundrecht auf Abtreibung, so wie es das jetzige Europaparlament gefordert hat, sowie danach, inwiefern sich die Parteien gegen die diesbezüglichen Versuche von Kompetenzüberschreitungen aus Brüssel stellen werden. Weitere Fragen betrafen die Einstellung zur SoHo-Verordnung, die menschliche Embryonen nur noch als „Substanzen menschlichen Ursprungs“ ohne eigene Würde und Rechte qualifiziert und nach Leihmutterschaft.

Wenig erstaunlich: Die Antworten von Bündnis C spiegeln am ehesten die Positionen der ALfA in Bezug auf das Lebensrecht aller Menschen sowie die Religions- und Gewissensfreiheit des medizinischen Personals wider.

Ebenso wenig erstaunlich: Die SPD positioniert sich klar für ein Recht auf vorgeburtliche Kindstötung: „Das Recht auf sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch soll in der EU-Grundrechtecharta verankert werden.“

Die FDP formuliert in ähnlich deutlicher Weise ihr Vorhaben, ein europäisches Grundrecht auf Abtreibung zu unterstützen: „Wir Freie Demokraten fordern, dass das Recht auf die gesundheitliche Versorgung mit einem sicheren Schwangerschaftsabbruch in Europa gewährleistet werden muss und dass die reproduktiven Rechte in allen Mitgliedstaaten geachtet werden müssen.“ Das bedeutet auch, dass Mitgliedsstaaten wie Polen oder Malta, die von ihrem in den europäischen Verträgen verbrieften Recht Gebrauch machen, in ethischen und gesundheitspolitischen Fragen selbstbestimmt zu entscheiden, dieses Recht verlieren sollen.

Die Antwort der CDU/CSU in Bezug auf das Lebensrecht des ungeborenen Menschen sind erfreulich klar: „Nach Auffassung von CDU und CSU und auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das ungeborene Leben bereits Grundrechte – auch gegenüber der Mutter. Wir unterstützen nur EU-weite Regelungen, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau und zugleich das Lebensrecht des ungeborenen Kindes sowie Hilfen im Schwangerschaftskonflikt berücksichtigen.“ Ebenso deutlich lehnt die CDU/CSU Fraktion Leihmutterschaft ab, verurteilt den „Fortpflanzungstourismus“ und betont das verfassungsgemäße Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer biologischen Abstammung.

Angesichts des bisherigen Abstimmungsverhaltens linker und grüner EU-Abgeordneter in Bezug auf Abtreibung, Gewissensfreiheit und Familienrechte ist nicht davon auszugehen, dass deren Antworten auf die Wahlprüfsteine der ALfA große Überraschungen bereitgehalten hätten. Die EU-Spitzenkandidatin der Grünen, Terry Reintke, ist eine vehemente Verfechterin eines Grundrechts auf vorgeburtliche Kindstötung. Das europäische Elternschaftszertifikat, das die Anerkennung der Elternschaft von per Leihmutterschaft produzierten Kindern in allen Mitgliedsstaaten der EU ermöglicht und damit die hoheitlichen Rechte der Staaten aushebelt, selbst festzulegen, was eine Familie ist, hat die Vorsitzender der LGBT Gruppe im europäischen Parlament laut The European Conservative vom 17.12.2022 wie folgt kommentiert: „Wir drängen auf ein Gesetz hin, oder zumindest automatische Anerkennung legaler Dokumente zwischen Mitgliedsstaaten. Wir können die Bewegungsfreiheit, die durch die europäischen Verträge garantiert wird, nutzen, um diese Dinge voranzutreiben. Das ist unser Ausgangspunkt in diesem Thema.”

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