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Gabriele

Mir ist es unverständlich, wie die Regelungen des §218 a StGB als "Kompromiß" bezeichnet werden können. Dieser Paragraph ermöglicht erst die Abtreibung in Deutschland. Der Staat schafft damit Rahmenbedingungen, innerhalb derer Abtreibungen überhaupt möglich sind. Er schafft also den Markt für die Tötung Ungeborener erst selbst, obwohl er zum Schutz jedes einzelnen ungeborenen Lebens aufgerufen ist. Dieser Markt hat außer der Moral recht niedrige Eintrittsprämien, er führt zum Tod ungeborener Kinder und zum Leid von Müttern und Familien. Das ist kein Kompromiß, das ist ein Elend unendlichen Ausmaßes!

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