Küken haben jetzt mehr Rechte als Babys
Verbot des Tötens von Hühnerembryonen
BERLIN. Ungeborene Küken genießen ab jetzt besonderen Schutz. Haben sie nun mehr Rechte als Babys? Ab diesem Jahr ist es verboten, Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag zu töten. Das neue Gesetz, das im Mai 2023 beschlossen wurde, gilt seit dem 1. Januar 2024.
Im Jahr 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das routinemäßige Töten von Küken gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Seit dem 1. Januar 2024 ist dies nun verboten. Davor war es gängige Praxis, männliche Hühnerküken der Legerassen am ersten Lebenstag („Eintagsküken“) zu töten, da sie keine Eier legen und auch für die Mastindustrie ungeeignet sind.
Um das Kükentöten-Verbot einzuhalten, bietet sich der Industrie die Möglichkeit, das Geschlecht von Hühnerembryonen während der Bebrütung zu bestimmen und die männlichen Hühnerembryonen zu töten, sodass von vornherein nur weibliche Hühner schlüpfen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kam aufgrund des derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu dem Ergebnis, dass ein Schmerzempfinden der Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Gute Nachrichten für die Küken. Doch während sich Staat und Politik um das Wohlergehen und die Rechte von Hühnerembryonen sorgen, streben Politik und Teile der Gesellschaft an, Abtreibungen vollständig zu legalisieren. Damit wäre es erlaubt, ungeborene Kinder bis zur Geburt abzutreiben. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB §218) ist dies derzeit bis zur zwölften Woche straffrei möglich, obwohl das Recht auf Leben nach dem Grundgesetz auch einem ungeborenen Kind zusteht.
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