G. Weber Das Töten eines unschuldigen Mitmenschen kann niemals Recht sein. Es widerspricht dem grundlegendsten Menschenrecht, das auch im Grundgesetz verankert ist, dem Recht auf Leben. Antworten 1 1 votes with an average rating of 1.
Das Töten eines unschuldigen Mitmenschen kann niemals Recht sein. Es widerspricht dem grundlegendsten Menschenrecht, das auch im Grundgesetz verankert ist, dem Recht auf Leben.