Bestrebungen von Aufweichung des Lebensschutzes „eindeutig verfassungswidrig“

Ehemaliger Verfassungsrichter Udo Steiner

14.05.2024

Verfassungsrichter
Bundesverfassungsrichter (Symbolbild) Copyright by IMAGO / Stockhoff

Als „eindeutig verfassungswidrig“ hat der ehemalige Verfassungsrichter Udo Steiner die Bestrebungen bezeichnet, den Schutz des ungeborenen Lebens in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen nicht mehr zu gewährleisten, wie das Nachrichtenportal „kath.net“ berichtet.

„Wer den Schutz des ungeborenen Lebens in den ersten zwölf Wochen aus dem strafrechtlichen Schutz nimmt – das ist der Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission –, schlägt vor, was nach dem jetzigen Stand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig ist“, sagte der ehemalige Verfassungsrichter in einem Interview.

Die „sogenannten Reformer“ würden auf eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts spekulieren. Steiner bedauerte, dass damit der „juristisch und politisch erkämpfte Kompromiss“ zum Paragrafen 218 in Frage gestellt werde.

„Ich würde mir nicht wünschen, dass wir etwa analog zu den Vereinigten Staaten wieder nicht nur eine Diskussion, sondern viel Agitation erleben müssen“, warnte er.

 

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