Britisches Parlament stimmt für Euthanasie-Gesetz

Mit 330 Ja-Stimmen gegenüber 275 Nein-Stimmen

02.12.2024

Euthanasie
Euthanasie (Symbolbild) Copyright by IMAGO / Becker&Bredel

London - Mit 330 Ja-Stimmen gegenüber 275 Nein-Stimmen hat das britische Unterhaus einem Gesetzentwurf zugestimmt, der unheilbar kranken Erwachsenen mit einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten Euthanasie erlaubt, wie die katholische Wochenzeitung Die Tagespost berichtet. Euthanasie bezeichnet die gezielte Tötung oder Sterbehilfe. 

Befürworter wie die Labour-Abgeordnete Kim Leadbeater betonen, dass das Gesetz „die Würde und die Wahlfreiheit am Lebensende“ stärken solle. Der Gesetzentwurf setzt gewisse Auflagen: Zwei unabhängige Ärzte und ein Richter müssen bestätigen, dass die Entscheidung des Patienten freiwillig und wohlüberlegt ist. 

Doch Kritiker, darunter die katholische Kirche, warnen vor weitreichenden Folgen: Eine Legalisierung des assistierten Suizids verändere auch die gesellschaftlichen Erwartungen und das grundlegende Verständnis von Würde und Schutz des menschlichen Lebens, so Kardinal Vincent Nichols in einem Hirtenbrief. Ein „Recht zu sterben“ könne von den Betroffenen zunehmend als „Pflicht zum Sterben“ empfunden werden. Damit einher gehe die Gefahr, dass für Angehörige der Gesundheitsberufe die „Pflicht der Fürsorge“ zu einer „Pflicht zum Töten“ werde.

Auch der bekannte Gebetshausgründer Johannes Hartl kommentierte die Legalisierung der Euthanasie auf X (ehemals Twitter): „Ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine Kultur des Todes“. 

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