Eltern klagen, weil Arzt ihr Kind für gesund hielt
76.500 Euro Strafe für Arzt, der Behinderung nicht entdeckte
WIEN. Weil ein Gynäkologe die Fehlbildung eines ungeborenen Babys nicht entdeckt hatte, wurde er von den Eltern des körperlich schwer behinderten Kindes verklagt, berichtet die österreichische Tageszeitung Kleine Zeitung. Bei rechtzeitiger Aufklärung durch den Arzt hätten sie das Kind abgetrieben, lautet ihre Begründung.
Der Oberste Gerichtshof gab den Eltern Recht. Der Gynäkologe ist nun zu einer Zahlung von 76.500 Euro verpflichtet. Darin enthalten ist nicht nur der behinderungsbedingte Mehraufwand, sondern der gesamte Unterhaltsaufwand sowie mögliche Vermögensnachteile der Eltern.
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