Eltern klagen, weil Arzt ihr Kind für gesund hielt

76.500 Euro Strafe für Arzt, der Behinderung nicht entdeckte

19.01.2024

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Via Ultraschall lassen sich schon oft vor der Geburt Behinderungen feststellen. Ein solcher Befund stellt die Eltern dann vor eine Herausforderung. Professionelle psychologische Beratung kann hier helfen. Die beste Beratung ist eine solche, die den Eltern auch Alternativen zur Abtreibung aufzeigt – und ihnen nur so echte Wahlfreiheit lässt. Copyright by IMAGO / Martin Bäuml Fotodesign

WIEN. Weil ein Gynäkologe die Fehlbildung eines ungeborenen Babys nicht entdeckt hatte, wurde er von den Eltern des körperlich schwer behinderten Kindes verklagt, berichtet die österreichische Tageszeitung Kleine Zeitung. Bei rechtzeitiger Aufklärung durch den Arzt hätten sie das Kind abgetrieben, lautet ihre Begründung.

Der Oberste Gerichtshof gab den Eltern Recht. Der Gynäkologe ist nun zu einer Zahlung von 76.500 Euro verpflichtet. Darin enthalten ist nicht nur der behinderungsbedingte Mehraufwand, sondern der gesamte Unterhaltsaufwand sowie mögliche Vermögensnachteile der Eltern.

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