„Recht“ auf Abtreibung soll in die französische Verfassung
Emmanuel Macron auf „X“
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Das „Recht“ auf Abtreibung möchte Präsident Emmanuel Macron in die französische Verfassung aufnehmen. Ein Gesetzesentwurf soll dem Ministerrat bis Ende des Jahres vorgelegt werden, berichtet der deutschsprachige Sender Rai Südtirol. Es sei wichtig, dass die Freiheit der Frauen, im Jahr 2024 in Frankreich einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, unumkehrbar wird, schreibt Macron auf seinem „X“- (vormals Twitter) Account.
Bereits am achten März zum internationalen Frauentag versprach Macron die Verankerung des „Rechts“ auf Abtreibung in der Verfassung. Damit reagierte er auf die Entwicklungen in den USA, wo der Oberste Gerichtshof im Juni 2022 das landesweite Recht auf Abtreibung gekippt hatte.
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