Widerstand gegen Regierung Tusk
Polen vor geplanter Ausweitung der Abtreibung
WARSCHAU - In Polen regt sich Widerstand gegen die von der Regierung in Warschau geplante Lockerung des Lebensschutzes Ungeborener. Neben der Bioethikkommission der Polnischen Bischofskonferenz wies auch der Polnische Verband der Verteidiger des Menschenlebens (Polskie Stowarzyszenie Obrońców Życia Człowieka) darauf hin, dass das menschliche Leben mit der Empfängnis beginne.
Die Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk will mit der Einführung einer sozialen Indikation die Möglichkeit der vorgeburtlichen Kindstötung aus psychosozialen Gründen gesetzlich verankern.
Der Verband der Verteidiger des Menschenlebens hob den Hintergrund des geltenden Abtreibungsgesetzes von 1993 hervor: Ziel der Neuregelung nach dem Fall der kommunistischen Einparteiendiktatur sei die Abschaffung des stalinistischen Abtreibungsgesetzes von 1956 gewesen.
Das heute geltende Gesetz biete keine Voraussetzungen für eine möglichst weite Auslegung, die es mit Verweis auf eine Gefährdung des psychosozialen Wohlbefindens der Mutter erlaube, das ungeborene Kind in jedem Stadium der Schwangerschaft zu töten. Das Abtreibungsgesetz aus dem Jahr 1993 werde dann auf eine Weise angewandt, die dem Willen des Gesetzgebers und den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs direkt widerspreche.
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