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M. Edenharder

Wenn man das Selbstbestimmungsrecht der Frau legalisiert und von der Beratungspflicht absieht, würde das Ihrer Organisation die Grundlage entziehen. Durch die Petition scheint eher ein Selbstzweck verfolgt zu werden; insbesondere, wenn man beachtet, dass eine Organisation mit Sitz in der Schweiz politisches Engagement in Deutschland zeigt.

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