Ampelkommission will Abtreibung ausweiten
Legalisierung bis zur 22. Woche?
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BERLIN. Die von der Ampelkoalition eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ hat ihre Ergebnisse gefasst – und propagiert den Kulturbruch: Abtreibungen bis zur zwölften Woche sollen vollständig legalisiert werden. Was danach passiert, könne der Gesetzgeber dann „nach eigenem Ermessen“ festlegen; so berichtet es der „Spiegel“, dem der Abschlussbericht der Kommission schon vor seiner Veröffentlichung vorliegt.
Bisher sind Abtreibungen in Deutschland in den meisten Fällen de jure strafbar, bleiben aber unter bestimmten Indikationen und Regeln straffrei. Dieser „Kompromiss“ beruht auch auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das damit noch ein Restmaß an Schutz des ungeborenen Lebens postuliert. Die Mitglieder der Kommission – meist abtreibungsapologetische „Wissenschaftler“ – geben darauf aber nichts. Denn laut ihrer Einschätzung hielten diese Regelungen einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht stand.
Laut dem Bericht sollen Abtreibungen in der „Spätphase der Schwangerschaft“ zwar nicht weiter legalisiert werden – was aber bis zu dieser Frist geschehen soll, sei dem Gesetzgeber überlassen. Gleichzeitig scheint es auch hier „Gestaltungspielraum“ für die politischen Mehrheiten zu geben: „ ,Wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau unzumutbar ist’, sollten Abbrüche laut Kommission zudem auch in späteren Phasen der Schwangerschaft möglich sein. Dies ist etwa der Fall, wenn die Schwangerschaft ,das Leben der Schwangeren gefährdet oder ihre körperliche oder seelische Gesundheit erheblich zu beeinträchtigen droht’ oder wenn der Schwangerschaft sexuelle Gewalt vorausgegangen ist“, heißt es in dem „Spiegel“-Bericht. Soll damit die sog. „kriminologische“ Indikation, also die Abtreibung nach einem Übergriff, über ihre bisherige Frist – die zwölfte Woche – hinaus ausgedehnt werden? Und wenn ja: bis wohin?
Sollten diese Beschlüsse tatsächlich im Bundestag beschlossen werden – und dann einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten: Was wären die Folgen dieses Paradigmenwechsels? „Sollten Abbrüche künftig als rechtmäßig gelten, könnten Krankenkassen dazu verpflichtet werden, den Eingriff zu bezahlen“, so der „Spiegel“-Bericht.
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