Kommentar: Schutz von Ehe und Familie in Verfassung nicht mehr gegeben

75 Jahre Grundgesetz

23.05.2024

Grundgesetz
Das deutsche Grundgesetz (Symbolbild) Copyright by IMAGO / Schöning

MÜNCHEN - Das deutsche Grundgesetz feiert am heutigen Donnerstag seinen 75. Geburtstag. In Artikel 6 heisst es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Doch davon sei heute nicht mehr viel übrig, kommentiert der Autor Julian Marius Plutz im Onlinemagazin Corrigenda.

Er schreibt: „Der Knackpunkt hierbei ist die ‘Ehe für alle’. Wenn also alles ‘Ehe’ sein soll, beziehungsweise ‘für alle’ gelten soll, dann gilt ‘Ehe’ für niemanden, dann ist kraft der Logik überhaupt nichts mehr eine ‘Ehe’. Und wenn alles eine Ehe ist, dann kann sie auch nicht von Staats wegen geschützt werden.“

Der Autor betont auch, im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft sei die Familie entkernt worden. „Der Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft, auf den sich die Mütter laut Grundgesetz verlassen können, gilt für Leihmütter nicht. Sie werden verdinglicht, die Babys versachlicht und zur Ware degradiert.“

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