Duldungspflicht von assistiertem Suizid für Pflegeeinrichtungen in Österreich?

Menschenrechtsbeirat der österreichischen Volksanwaltschaft

14.05.2024

Suizid
Assistierter Suizid (Symbolfoto) Copyright by IMAGO / sepp spiegl

Der Menschenrechtsbeirat der österreichischen Volksanwaltschaft hat eine Stellungnahme zur Reichweite der Freiwilligkeit und möglichen Duldungspflichten von Alten- und Pflegeheimbetreibern zum Thema assistierter Suizid abgegeben, wie das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) berichtet

Hintergrund der Stellungnahme waren unangekündigte Besuche in Pflegeheimen, bei denen „menschenrechtswidrige Passagen in Hausordnungen und Heimverträgen“ festgestellt wurden. Seit 2022 ist der assistierte Suizid in Österreich legalisiert.

Aus „menschenrechtlicher Sicht“ ist es nach Auffassung des Beirats nicht hinnehmbar, dass Pflegeeinrichtungen suizidwilligen Menschen Informationen im Zusammenhang mit der Abfassung einer Sterbeverfügung vorenthalten. Vielmehr müsse dem assistierten Suizid der „Schrecken“ genommen werden.

Das Verbot von assistiertem Suizid seitens der Betreiber von Pflegeheimen in diesen Einrichtungen wäre unwirksam. So dürften sie auch den Suizidassistenten nicht durch ein Hausverbot daran hindern, die Einrichtung zu betreten und den Assistierten Suizid durchzuführen.

Kritik an dieser Stellungnahme kommt vor allem aus dem medizinischen Fachbereich von Christian Lagger, Geschäftsführer der Elisabethinen Graz: Zum einen bestehe ein gesellschaftlicher Druck zum „sozialverträglichen Frühableben“, zum anderen seien Suizidgedanken ein „Ruf nach Beistand, Nähe und Begleitung“.

„Der Schritt, über Suizidassistenz zu beraten, hin zum gewollten Loswerden eines unliebsamen oder schwierigen Bewohners, ist kleiner als man denkt“, gibt Lagger zu bedenken.

 

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