Ehemalige EKD-Landesbischöfin gegen Neuregelung von Abtreibung
Margot Käßmann: Beibehaltung von §218
In einem Interview spricht sich die frühere Ratsvorsitzende und evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann für eine Beibehaltung des Paragrafen 218 aus. Demnach ist eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft, etwa wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird.
Käßmann erinnerte an eine ältere gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz: „Gott ist ein Freund des Lebens“. „Darin haben wir festgehalten, alles zu tun, um einer Frau einen Weg mit dem Kind aufzuzeigen. Aber: Es gilt auch, die Frau zu achten, die sich für eine Abtreibung entscheidet“, sagte Käßmann gegenüber der Augsburger Allgemeinen.
Ihr zufolge ist es „richtig, dass Abtreibung nicht bestraft wird, und ich möchte, dass Abtreibungen – wenn sie denn stattfinden – in medizinisch sicheren Verhältnissen vorgenommen werden.“ Mit Blick auf die EKD-Stellungnahme sagte sie: „Ich finde, die bisherige Regelung, die mir auch schon Sorgen bereitet, hat sich bewährt.“
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