Geplante Legalisierung der Abtreibung: Verfassungsbruch beim Lebensschutz?

Union sieht Klärungsbedarf

22.11.2024

Verfassung
Grundgesetz (Symbolbild) Copyright by IMAGO / Schöning

Berlin - Der von SPD und Grünen vorgestellte Gesetzentwurf zur vollständigen Legalisierung von Abtreibungen bis zur 12. Woche könnte eine verfassungsrechtliche Debatte auslösen, wie die katholische Nachrichtenagentur CNA Deutsch berichtet. Kritiker argumentieren, dass der Lebensschutz ungeborener Kinder im Grundgesetz verankert sei und jede Fristenregelung, die diesen Schutz missachtet, verfassungswidrig sei.

Die bisherige Regelung in Deutschland sieht vor, dass Abtreibungen zwar unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, aber weiterhin rechtswidrig sind. Dazu gehört unter anderem eine verpflichtende Beratung der Schwangeren und eine dreitägige Wartefrist vor dem Eingriff.

Die neue Regelung sieht vor, Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche zu legalisieren. Es wäre ein Dammbruch in dem Sinne, dass das ungeborene Leben nun keinen Schutzstatus mehr besitzt. Damit einher geht die geplante Streichung von §219 StGB, der besagt, dass die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens dient und sie sich „von dem Bemühen leiten zu lassen [hat], die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“. Die verpflichtende Beratung bleibe in der geplanten Gesetzesänderung aber weiterhin bestehen, jedoch entfiele die dreitätige Wartefrist. Die Schwangerschaftskonfliktberatung, die dem Schutz des ungeborenen Lebens im Sinne des noch bestehenden §219 StGB dienen möchte, könnte zukünftig unter „Nötigung“ gefasst und verboten werden. 

Die Union sieht erheblichen Klärungsbedarf: „Das Bundesverfassungsgericht geht in seiner früheren Rechtsprechung zum Schwangerschaftsabbruch sogar soweit, dass der Lebensschutz der Leibesfrucht für die gesamte Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren genießt und daher insbesondere nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden darf“ , betonte CDU-Rechtspolitiker Günter Krings. 

Auch innerhalb der FDP gibt es Skepsis. Rechtspolitische Sprecherin Katrin Helling-Plahr sprach sich gegen eine vorschnelle Abstimmung ohne gesellschaftliche Debatte aus. Mit dem Entwurf, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, droht nach Ansicht von Kritikern eine Relativierung des Menschenwürdeschutzes. Juristen mahnen, dass die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes nicht umgangen werden könne.

Der Schutz ungeborenen Lebens ist ein grundlegender Wert jeder humanen Gesellschaft. Frauen in Not verdienen echte Unterstützung, die Leben bewahrt und Perspektiven schafft.

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